Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen
Es ist Ihr gutes Recht !
Es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie sollten so gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
Gutachterkosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall* von der Versicherung des Verursachers übernommen
werden; die Reparaturkosten können Sie sich auf Gutachtenbasis auszahlen lassen – auch das ist Ihr gutes Recht! Rufen Sie uns einfach an. Wir rechnen die Sachverständigenkosten direkt mit
der gegnerischen Versicherung ab. Wir kommen zu Ihnen und erklären Ihnen die Vorgehensweise bei der Begutachtung.
Einfach, schnell und kompetent.
*Die durchschnittliche Schadenhöhe deutscher KFZ-Haftpflichtschäden beträgt etwa € 2.000,-. Laut überwiegender derzeitiger Rechtssprechung müssen Gutachterkosten ab einer Schadenhöhe von € 750,- von der Versicherung des Verursachers übernommen werden. Liegt der Schaden darunter, erstellen wir Ihnen dennoch gerne einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Diese Kosten müssen von der Versicherung ohnehin übernommen werden! Die Einschaltung eines neutralen Gutachters ist daher für Sie als Geschädigten praktisch ausnahmslos zu empfehlen, weil sie für Sie meist nicht mit Kosten verbunden ist!