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Wozu braucht man einen Sachverständigen

Wer übernimmt die Kosten des Gutachters

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Wer übernimmt die Kosten des Gutachters?

Wir beantworten sie ...

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH's die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 500,- kann die Einschaltung eines Sachverständigen unentbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

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