Wer übernimmt die Kosten des Gutachters?
Wir beantworten sie ...
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH's die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 500,- kann die Einschaltung eines Sachverständigen unentbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.