Mehrwertsteuer
Nach neuer Rechtslage wird bei Abrechnung auf der Basis eines Gutachtens (fiktiver Abrechnung) die Mehrwertsteuer für Schäden an Fahrzeugen im Privatbesitz nicht erstattet. Befindet sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt, da diese als Vorsteuer bei der Umsatzsteuerabrechnung geltend gemacht werden kann.
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