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Bagatellschaden

Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 500 €. In diesen Fällen kann die gegnerische Versicherung wegen der sog. Schadenminderungspflicht eine Erstattung der Kosten für das Gutachten ablehnen. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt, besser wäre natürlich ein Kurzgutachten eines KFZ-Sachverständigen. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem KFZ-Sachverständigen ihres Vertrauens.