Wiederbeschaffungsdauer
Die zu erwartende Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Ersatzwagens ist bei Abrechnung eines Unfallschadens auf Totalschadenbasis vom KFZ-Sachverständigen in seinem Gutachten festzulegen.
Die tatsächliche Ausfallzeit kann insgesamt über oder unter der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungsdauer liegen.
Die Wiederbeschaffungsdauer wird im Regelfall für 14 Kalendertage angegeben.