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Unkostenpauschale

Im Haftpflichtschadenfall kann der Geschädigte auch Ersatz der ihm durch den Unfall entstandenen Nebenkosten verlangen.
Hierzu zählen auch Kosten für Telefonate, Porto und sonstigen Ausgaben. Da diese Kosten meist nicht im Einzelfall nachgewiesen werden können, wird von der Rechtsprechung regelmässig ein Pauschalbetrag als Ausgleich zugestanden.
Dieser Betrag liegt aktuell im Bereich von 15,00 € bis 25,00 € und kann ohne weiteren Nachweis eingefordert werden. Entstehen höhere Kosten, so sind diese im Einzelfall nachzuweisen.