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Schmerzensgeld

Wer beim Verkehrsunfall verletzt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Nur bei geringfügigen Verletzungen, bei denen das körperliche Wohlbefinden praktisch gar nicht oder nur bedingt beeinträchtigt wird, sprechen die Gerichte diesen Anspruch nicht zu.